Von Hans-Ueli Läppli

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG ist mit einer Publikation ihrer Auslandsplattform Swissinfo vor dem Bundesgericht gescheitert.

Im Zentrum stand ein Beitrag über den ostschweizerischen Schokoladenproduzenten Läderach. Dort wurde der Eindruck erweckt, der Bund habe das Unternehmen aus Reputationsgründen als Sponsoringpartner „fallen gelassen“. In der englischen Fassung war von „dropped“ die Rede, wie die Weltwoche berichtet.

Das Bundesgericht hielt fest, diese Darstellung entspreche nicht den tatsächlichen Abläufen. Die SRG habe den Sachverhalt verkürzt wiedergegeben und damit beim Publikum ein Bild erzeugt, das dem Unternehmen zu Unrecht schade. Die beanstandete Passage sei geeignet gewesen, Läderach in ein negatives Licht zu rücken, ohne dass die Fakten dies gestützt hätten.

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Die Richter verpflichteten die SRG, die entsprechende Textstelle zu löschen. Zudem muss Swissinfo innerhalb von 30 Tagen eine Zusammenfassung des Urteils veröffentlichen.

Der Entscheid trifft die SRG in einer Phase erhöhter politischer Sensibilität. Die Abstimmung über die Halbierungsinitiative zur Senkung der Medienabgabe steht bevor. Gleichzeitig positioniert sich die SRG in der öffentlichen Debatte als Bollwerk gegen Desinformation.

Das Urteil aus Lausanne lenkt den Blick auf die eigene publizistische Verantwortung. Wer Deutungshoheit beansprucht, muss sich an strenge Sorgfaltskriterien halten.

Politische Akzente im Sportkommentar

Unabhängig davon sorgte ein Vorfall bei den Olympischen Winterspielen in Cortina d’Ampezzo für Diskussionen. Ein Kommentator des Westschweizer Fernsehens RTS nutzte die Übertragung eines israelischen Zweierbobs, um politische Einschätzungen einzuflechten.

Statt sich auf die sportliche Leistung zu konzentrieren, thematisierte er die weltanschauliche Haltung des Piloten und sprach im Zusammenhang mit Israels Vorgehen im Gazastreifen von einem „Genozid“. Als Referenz führte er Äußerungen innerhalb der Uno an.

Nicht erwähnt wurden die Angriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 mit über tausend Todesopfern und zahlreichen Entführungen. Kritiker warfen dem Sender eine einseitige Kontextualisierung vor. RTS entfernte die betreffende Passage später aus dem Onlineangebot und verwies auf eine interne Überprüfung.

Beide Fälle nähren Zweifel an der redaktionellen Disziplin innerhalb des gebührenfinanzierten Medienhauses. Die SRG betont zwar regelmäßig ihren Anspruch auf Ausgewogenheit und Qualität. Doch Glaubwürdigkeit entsteht nicht aus Selbstzuschreibungen, sondern aus überprüfbarer Präzision im Detail.

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