Ab dem 1. Januar 2026 steigen erneut die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch entsprechende Anpassungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beschlossen. Besserverdienende müssen damit ab dem kommenden Jahr deutlich höhere Abgaben zahlen – auch für Arbeitgeber wird es teurer.

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