In Sachsen sorgt ein interner Erlass des Innenministeriums derzeit für erhebliche Diskussionen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Mitglieder und Unterstützer der Alternative für Deutschland (AfD) ihre Waffenbesitzkarte behalten dürfen. Kritiker sprechen von einem Eingriff in Grundrechte, während Befürworter sicherheitsrechtliche Aspekte vorschieben.

Politische Gesinnung entscheidet? Sachsen prüft Waffenrechte von AfD-Unterstützern

Worum es in dem Erlass konkret geht

Auslöser der Debatte ist ein bislang nicht öffentlich bestätigtes Dokument des sächsischen Innenministeriums. Laut Medienberichten regelt es die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern und -Unterstützern neu. Grundlage ist § 5 des Waffengesetzes, der festlegt, wann eine Person als unzuverlässig gilt. Konkret wird darin angenommen, dass Personen möglicherweise nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechts sind, wenn sie Bestrebungen unterstützen, die sich gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ richten, die allerdings zunehmend von Linken definiert wird.

Besonders relevant: Der Landesverband Sachsen der AfD wurde bereits 2023 vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – eine Bewertung, die 2025 gerichtlich bestätigt wurde. Daraus leitet das Ministerium offenbar eine generelle Prüfpflicht ab. Auch hier entscheiden politische Gener der AfD, dass diese Partei „rechtsextremistisch“ sei..

Was das konkret für Betroffene bedeutet

Der Erlass sieht keine automatische Aberkennung der Waffenbesitzkarte vor. Stattdessen greift eine sogenannte Regelvermutung:

  • AfD-Mitglieder und Unterstützer werden grundsätzlich überprüft
  • Die Beweislast verschiebt sich teilweise auf die Betroffenen
  • Sie müssen aktiv darlegen, dass sie dennoch zuverlässig sind

Dabei reicht es laut Bericht nicht aus, unauffällig gewesen zu sein oder sich allgemein zur Verfassung zu bekennen.

Gefordert werden stattdessen:

  • Konkrete Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen
  • Nachweise, dass man sich aktiv gegen solche Tendenzen innerhalb der Partei stellt

Diese Anforderungen gehen deutlich über die bisherigen Standards hinaus und sind rechtlich umstritten. Betroffene werden quasi erst unter Generalverdacht gestellt und müssen dann proaktiv ihre „Unschuld” nachweisen.

Wie weit reicht „Unterstützung“?

Ein besonders kritischer Punkt ist die weite Auslegung des Begriffs „Unterstützung“. Schon vergleichsweise geringe Aktivitäten könnten ausreichen, um eine Überprüfung auszulösen:

  • wiederholte Teilnahme an Veranstaltungen
  • politisches Engagement im Umfeld der Partei

Damit entsteht laut Kritikern eine Grauzone, in der bereits passive Nähe politische Konsequenzen haben kann, so wie seinerzeit unter den Nazis, als es hieß: „Er ist am Ort das größte Schwein und läßt sich nur mit Juden ein!“

Sonderrolle Sachsen

Sachsen nimmt bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Hier ist offensichtlich die Panik vor der AfD besonders ausgeprägt. Als einziges Bundesland gilt demnach dort:

  • Ein Zustimmungsvorbehalt bei neuen Waffenbesitzkarten für AfD-nahe Personen
  • Keine automatische Neuausstellung bei Verlust der Karte
  • Regelmäßige Berichte der Behörden über entsprechende Fälle

Zusätzlich sollen gerichtliche Entscheidungen zentral gesammelt und ausgewertet werden.

Uneinheitliche Rechtsprechung

Die Gerichte haben bisher unterschiedlich entschieden, je nachdem, wie es gerade beliebt:

  • 2023 urteilte das Verwaltungsgericht Magdeburg, dass Parteimitgliedschaft allein nicht ausreicht
  • 2025 wurden hingegen mehrere Beschwerden gegen Waffenverbote abgewiesen

Das zeigt: Eine klare Linie fehlt bislang.

Kritik aus der Politik

Der fraktionslose Abgeordnete Matthias Berger hat eine parlamentarische Anfrage gestellt, um die praktische Anwendung des Erlasses zu klären.

Seine Kritik:

  • mögliche Einschüchterung durch Behörden
  • unklare Rechtslage
  • möglicher Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“

Er warnt davor, dass bereits der Besuch politischer Veranstaltungen Konsequenzen haben könnte.

Ob der Erlass rechtlich Bestand haben wird, dürfte letztlich von weiteren Gerichtsentscheidungen abhängen. Klar ist aber schon jetzt: Die Debatte über politische Zugehörigkeit und staatliche Kontrolle hat eine neue Dimension in Richtung Abschied vom Rechtsstaat erreicht. Bei aufrichtigen Demokraten und sonstigen anständigen Menschen sollten einmal mehr die Alarmglocken läuten!

In unserer Serien SOS-Rechtsstaat und „Abschied vom Rechtsstaat“ erschienen bis jetzt folgende Beiträge

 




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