Das im April 2024 vom Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) war eines der großen Projekte der Ampel-Koalition. Seither ist es möglich, einmal im Jahr durch einen Sprechakt im jeweiligen Standesamt sein Geschlecht zu ändern. Dieses Recht steht auch Straftätern zu. Die Frage ihrer Unterbringung nach dem Geschlechtswechsel stellt die Justiz der Bundesländer vor heikle Entscheidungen, zumal wenn Transfrauen die Verlegung in Frauengefängnisse beanspruchen.

Besondere Brisanz hat ein aktueller Fall, der die ostdeutschen Bundesländer Thüringen und Sachsen betrifft. Ein wegen Kindesmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilter Straftäter deklarierte sich noch während seiner Haftstrafe als Frau.

Einem Bericht der Thüringer Allgemeinen zufolge ließ die zuständige Strafvollstreckungskammer die 44-jährige Transfrau einstweilig vom Männergefängnis Gräfentonna in ein Frauengefängnis verlegen. Im Jahr zuvor war die pädokriminelle Transfrau bereits am Landgericht Meiningen erfolgreich gegen ihre vorübergehende Unterbringung im Männergefängnis Suhl-Goldlauter vorgegangen.

Dies geschah bereits am 14. Juli 2026 aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Erfurt, wurde aber erst jetzt bekannt. Das Thüringer Justizministerium hatte sich vergeblich gegen die Verlegung unter Verweis auf Sicherheitsbedenken gewehrt.

Bisher war ein solcher Fall in Thüringen noch nicht vorgekommen. Da das Bundesland keine eigene Frauen-JVA besitzt, wird die Gefangene ihre Haftstrafe vorerst im sächsischen Frauengefängnis Chemnitz verbüßen. Ob das dauerhaft der Fall sein wird, ist unklar.

Denn die JVA Suhl-Goldlauter geht derzeit gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vor. Und auch ein Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zum Justizvollzugswesen sieht eine stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und Gefängnisordnung bei der Unterbringung von Transpersonen vor.

Bemerkenswert ist vor allem die Diskrepanz zum Fall Liebich. Die rechtskräftig verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, die früher unter dem Namen Sven Liebich bekannt war, musste nach ihrer kürzlichen Auslieferung aus Tschechien gegen ihren eigenen Wunsch vom Chemnitzer Frauengefängnis ins Männer-Gefängnis Zeithain im Landkreis Meißen ziehen. Dabei liegen Liebichs Delikte nicht im Bereich der Sexualstraftaten, sondern betreffen Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung.

Die Verlegung eines transsexuellen Sexualstraftäters in ein Frauengefängnis sorgt nun für Unmut in der Thüringer Landespolitik. Wie der MDR berichtet, sieht die Thüringer Justizministerin Beate Meißner die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung des SBGG und hat eine Verschärfung gefordert. Ansonsten drohe die gesellschaftliche Akzeptanz für das Selbstbestimmungsgesetz zu schwinden. Die mitteldeutschen Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten bereits im Juni 2026 eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des SBGG auf den Weg gebracht.

Auch von der AfD kam Kritik. Der Thüringer Landtagsabgeordnete Marek Erfurth, der in der AfD-Fraktion als Sprecher für Justizvollzug und Obmann in der Strafvollzugskommission fungiert, sieht laut MDR-Bericht in dem Vorkommnis ein eigentümliches Verständnis von Selbstbestimmung: Während die Transperson als Strafgefangene über ihren Geschlechtseintrag und damit über ihre Unterbringung selbst bestimmen dürfe, könnten einsitzende Frauen nicht mitentscheiden, wenn eine Transfrau bei ihnen untergebracht werden solle.

Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte Erfurth: „Die biologische Realität verkommt zur bloßen Randnotiz.“ Die Schutzinteressen weiblicher Gefangener würden zur bloßen Fußnote einer ideologischen Gesetzgebung.

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