Sex mit der Ehefrau eines Kameraden kann für einen Bundeswehrsoldaten disziplinarrechtliche Folgen haben. Das erklärte das Bundesverwaltungsgericht und zog dazu die im Soldatengesetz festgeschriebene Kameradschaft heran. Die Beteiligung am Ehebruch könne die Bereitschaft, in Krisensituationen füreinander einzustehen, gefährden. (Az. 2 WD 14.24)

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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