Ein seit über 20 Jahren ausreisepflichtiger bosnischer Staatsangehöriger lebt weiterhin in Köln – trotz abgelehntem Asylantrag und mehrfacher Gesetzeskonflikte. Der Fall zeigt exemplarisch die rechtlichen und praktischen Hürden einer Abschiebung in Deutschland.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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