Das Landgericht Freiburg hat die Klage des AHRIMAN-Verlages gegen die Soros-nahe Internetplattform „perspektive“ abgewiesen und stellt den infamen Verleumdern damit einen Freibrief für die Verbreitung ihrer Lügen und Schmutzanwürfe aus. Der AHRIMAN-Verlag wird gegen dieses Schandurteil in Berufung gehen.

Zum Sachverhalt:

Der AHRIMAN-Verlag, der in Deutschland den höchsten Anteil jüdischer Autoren aufweist (von rein konfessionellen Verlagen abgesehen), ist Opfer der ungeheuerlichen Verleumdung, er würde „regelmäßig antisemitische Bücher veröffentlichen“. Gegen diese zutiefst beleidigende Diffamierung durch die Soros-nahe, mit der berüchtigten Amadeu-Antonio-Stiftung verbandelte Internetplattform „perspektive“ hat der Verlag Klage erhoben, denn sie zielt auf substantielle Schädigung, letztlich Vernichtung dieses Verlages – man denke an Nichtzulassung zu Buchmessen, Anzeigenzensur und drohende Gewaltakte, für die eine derartige Stigmatisierung Stichwort und Vorwand liefern soll.

In den Veröffentlichungen des AHRIMAN-Verlages findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige! Deshalb sieht sich der Verlag in der Pflicht, nicht nur seinen eigenen Ruf, sondern auch die Ehre seiner Autoren, insbesondere die seiner zahlreichen jüdischen, zu verteidigen. Etliche von ihnen waren selbst Opfer von Verfolgung im „Dritten Reich“, haben dort Entrechtung und schwerste Mißhandlung erlitten oder persönlich unter Einsatz ihres Lebens die antisemitische Gewaltherrschaft Hitlers bekämpft (wie Bernard Goldstein, Führer des Warschauer Ghetto-Aufstandes, oder Leopold Trepper, Leiter der „Roten Kapelle“). All diese Autoren berichten in ihren bei AHRIMAN erschienenen Büchern über das Grauen des antisemitischen Nazi-Regimes. Auf Einladung des Verlages hin haben u.a. der 1939 in letzter Minute dem Naziterror entkommene Bert Wallace und der renommierte Talmudphilologe Professor Hyam Maccoby (inzwischen verstorben) in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen ihre bei AHRIMAN verlegten Schriften vorgestellt, ebenso der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem Dr. Efraim Zuroff, der persönlich neben anderen beim Gericht gegen den lügnerischen und ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert hat (sein Protestbrief ist hier einsehbar).

Nach über einem Jahr (!) fand am 23.9.2025 die nur als Farce zu bezeichnende Verhandlung am Landgericht Freiburg statt, in der der „perspektive“-Anwalt z.B. (vom Gericht unwidersprochen) erklärte, auch wenn der AHRIMAN-Verlag ausschließlich jüdische Autoren hätte, könne man ihm ohne weiteres „antisemitische Bücher“ anhängen; am 10.10.2025 wurde das Schandurteil verkündet: Die Klage wurde abgewiesen! Die publizistische Heimstatt all dieser jüdischen Autoren soll jetzt also als Verlag „antisemitischer Bücher“ verleumdet werden dürfen!

Die Parteilichkeit der bei der mündlichen Urteilsverkündung nervösen Richterin – sie hatte offensichtlich nicht mit Publikum gerechnet – wurde wiederum daran deutlich, daß sie sich dabei sogar dazu hinreißen ließ, das juristisches Vorgehen des AHRIMAN-Verlages gegen die Verleumder als „groben Unfug“ zu bezeichnen. Seit dem 28.10.2025, mehr als zwei Wochen nach Verkündung, liegt auch dem Verlag nun endlich die schriftliche Urteils-„Begründung“ vor. (Die Verleumder selbst hatten diese schon anderthalb Wochen vorher erhalten, offenbar per E-Mail, und feiern seither öffentlich ihren „Erfolg“. Dem Verlag dagegen hat das parteiliche Gericht – die Ungleichbehandlung ist offensichtlich – die zeitnahe Übermittlung verweigert und das Urteil trotz vielfacher Nachfrage des Verlags-Anwalts zwei Wochen lang vorenthalten.)

Zum Urteil:

In der Urteilsbegründung wird keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des seit über 40 Jahren bestehenden AHRIMAN-Verlages aufgezeigt – es gibt sie ja auch nicht!

Statt dessen wird wortreich das „Recht auf Meinungsfreiheit“ der Verleumder (!) bemüht. Doch selbstverständlich ist eine wissentliche Behauptung falscher Tatsachen, vulgo Lüge, die in gezielt denunziatorischer, schädigender Absicht verbreitet wird, keine „Meinung“ (sowenig wie Aufruf zur Gewalt) und damit nicht durch Artikel 5 GG gedeckt! Daran ändern wortklauberische und seitenlange juristische Pirouetten, ohne die noch kein Unrechtsurteil auskam, gar nichts – und diese Pirouetten werden ausgerechnet in einem Land gedreht, in dem die Meinungsfreiheit im Sinne des Artikels 5 GG inzwischen routiniert mit Füßen getreten wird (was u.a. der US-Vizepräsident J.D. Vance unlängst äußerst treffend zum Ausdruck brachte).

Das Urteil behauptet, die lügenhafte Diffamierung durch „perspektive“ sei keine (falsche) „Tatsachenbehauptung“, der Verleumder dürfe „frei sagen, was er denkt“, also auch Lügen verbreiten. Für seine ehrabschneidende Behauptung müsse er ausdrücklich keinerlei Belege oder Begründung angeben. (O-Ton: „Vorliegend kommt es nicht darauf an, ob für die Meinungsäußerung eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben ist.“) Es liege nur eine harmlose „Wertung“ vor, auch deshalb, weil der Schmutzanwurf des „Antisemitismus“ zusätzlich noch mit weiteren Lügen angereichert ist (laut „perspektive“ soll sachlich begründete Kritik an Soros „Antisemitismus“ sein, außerdem hätte AHRIMAN angeblich auch „völkische“ und „rassistische“ Bücher, wofür es natürlich ebenfalls keinen einzigen Beleg gibt!).

Man lasse sich diese Ungeheuerlichkeit auf der Hirnhaut zergehen: Je mehr Dreck zusammengeklaubt wird, desto eher soll der Dreckwurf erlaubt sein. Nach dieser „Logik“ wäre – entgegen Recht und Gesetz! – niemand vor frei erfundener Hetze und Verleumdung geschützt, insbesondere dann nicht, wenn die Lügen besonders fett und zahlreich ausfallen. Demnach darf jeder verleumden, wen und wie er will, denn schließlich ist das seine „Meinung“, sein „Werturteil“, sein „Dafürhalten“, seine „subjektive Stellungnahme“, wie einige nichtssagende Phrasen aus der deliriösen Urteilsbegründung lauten. Eben das ist die von Logik und Wortlaut des Gesetzes freie Willkür. Die Unlogik, die jedem Unrecht den Weg bahnt, geht noch weiter: Daß die „perspektive“-Verleumder AHRIMAN „antisemitische Bücher“ unterstellen und er sich dagegen wehrt, zeige „erst recht“, wie sehr man hierüber unterschiedlicher „Meinung“ sein könne. Nun – wie würde wohl das Urteil lauten, wenn über das Landgericht Freiburg verbreitet würde, es fälle „regelmäßig antisemitische Urteile“: „Meinung“? „erlaubtes Werturteil“? Oder über irgendeinen Politnik? – denken wir an die Routineklagen gegen wirklich harmlos-witzelnde Kritiker („Schwachkopf“) und deren zahllose Verurteilungen, dort tatsächlich unter eklatantem Bruch des Artikels 5 GG!

Das zweierlei Maß charakterisiert den Unrechtsstaat!

Wichtig zu begreifen: Am Schluß der Urteilsbegründung auf S. 15 wird § 824 Abs. 1 BGB zitiert:

„Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.“

Damit ist die gegen AHRIMAN begangene Tat sehr genau beschrieben. Dann aber heißt es im Urteil abrupt:

„Vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen bietet § 824 Abs. 1 BGB keinen Schutz.“

Das beschreibt den den kürzesten Weg vom Gesetzeswortlaut zum Unrechtsurteil. Das vorausgehende seitenlange und unfalsifizierbare Geschwafel dient der psychologischen Einstimmung auf diesen Unrechtsakt.

Das Freiburger Schandurteil dürfte richtungsweisend sein, der juristisch abgesegnete Testlauf der Verleumder öffnet Tür und Tor für weitere analoge Angriffe nicht nur auf den AHRIMAN-Verlag. Wenn für erlogene, gezielt schädigende, ehrabschneidende Behauptungen keinerlei „Tatsachengrundlage“ notwendig sein soll, dann kann man auf dieser Grundlage beliebige Personen, aber auch Verlage stigmatisieren, mundtot machen und vernichten – Orwell’sch „Im Namen des Volkes“, fdGO-gemäß obszön im Namen der „Meinungsfreiheit“.

UNSER MITTELEUROPA ruft alle Verteidiger des freien Wortes (aber nicht erlogener Hetze) auf, den AHRIMAN-Verlag bei seinem Kampf gegen Verleumdung und parteiliche Justiz zu unterstützen, beispielsweise durch Bestellung von Publikationen des Verlages (siehe Werbung unten für die Ketzerbriefe)!



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