Von Alexandra Nollok

Im Fall des EU-sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru verstrickt sich die Bundesregierung zunehmend in Widersprüche, die einen konzertierten Rechtsbruch nahelegen. Abgesehen davon, dass Doğru wegen gesperrter Konten nicht die Mittel hat, seinen Anwalt Alexander Gorski zu bezahlen, verweigert sie diesem nun offiziell jedwede Auskunft zu angeblichen Belegen für die behauptete Kollaboration Doğrus mit Russland. Es gehe um geheime NATO-Dokumente, rechtfertigte sie sich. Das macht es Gorski unmöglich, seinen Mandanten vor europäischen Gerichten zu verteidigen.

Keine Belege

Der mit seiner fünfköpfigen Familie in Berlin lebende Doğru steht seit Mai 2025 wegen „Desinformation“ auf einer EU‑Sanktionsliste. Seine Konten sind gesperrt, er darf nicht ausreisen, keiner darf Verträge mit ihm eingehen oder ihm materiell helfen.

Die Vorwürfe: Doğru habe Aufnahmen propalästinensischer Uni-Proteste auf seiner früheren Plattform red.media verbreitet, was die Gesellschaft spalte und Russland in die Hände spiele. Zudem habe sein Unternehmen enge Verbindungen zum russischen Staat unterhalten. Belege hat die EU nie vorgelegt.

Beides wäre in Deutschland legal und schon gar kein Grund für eine Existenzvernichtung. Doğru bestreitet eine Zusammenarbeit mit Russland. Seit über einem Jahr versucht sein Anwalt vergeblich, an behauptete Beweise zu gelangen, um seinen Mandanten überhaupt verteidigen zu können – ein absolutes Grundrecht. Die EU habe ihm lediglich Zeitungsartikel und Screenshots von regierungskritischen X-Postings seines Mandanten übermittelt, die nichts mit den eigentlichen Vorwürfen zu tun hätten.

Auch die Bundesregierung mauert. Dabei hatte Martin Giese vom Auswärtigen Amt bereits im Juli 2025 deren aktive Rolle im Fall Doğru freimütig eingeräumt: In einem „nationalen Attribuierungsverfahren“ habe man festgestellt, dass red.media „von Russland gezielt zur Informationsmanipulation eingesetzt“ werde. Dafür stehe man „im Dialog mit den Betreibern von sozialen Medienplattformen“ und „im Austausch mit türkischen Behörden“, wo die Firma registriert war. Doğru selbst wurde in der BRD geboren und besitzt nur die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ausreden und Lügen

Schließlich versuchte Anwalt Gorski mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Licht ins Dunkel zu bringen, wie der Journalist Florian Warweg in der  Zeitung Ostdeutschen Allgemeine  (Bezahlschranke) berichtete. Er beantragte demnach Zugang zu allen Unterlagen im Zusammenhang mit der Sanktionierung, zum erwähnten Attribuierungsverfahren der Bundesregierung und zum angeblichen „Austausch mit türkischen Behörden“.

Die Regierung reagierte mit einem Verweigerungsbescheid: Eine Auskunft würde „die auswärtigen Belange und die diplomatischen Beziehungen zu NATO-Partnern“ gefährden, deren Erkenntnisse in die Attribuierung eingeflossen seien, hieß es darin. Mutmaßlich handelt es sich dabei um die USA, sonst wäre wohl von „EU-Partnern“ die Rede gewesen. Warwegs Nachfrage dazu wollte Kathrin Deschauer vom Auswärtigen Amt letzte Woche aber nicht beantworten.

Als Luftnummer entpuppt sich auch der damalige Verweis der Bundesregierung auf ihren angeblichen spezifischen „Austausch mit türkischen Behörden“ zum Fall Doğru. Laut IFG-Bescheid liegen dem Auswärtigen Amt dazu „keine Informationen“ vor, es habe sich lediglich auf einen allgemeinen „dauerhaften Austausch“ bezogen, „der täglich mit den verschiedensten Stellen der türkischen Regierung stattfindet“.

Auf Druck der USA?

Kurzum: Doğru hätte selbst dann gegen kein Gesetz verstoßen, wenn die Vorwürfe gegen ihn stimmen würden. Diese sind bis heute vollkommen unbelegt. Als das Auswärtige Amt suggerierte, über Informationen aus der Türkei zu verfügen, hat es gelogen. Fraglich ist sogar, ob sie überhaupt irgendetwas selbst „attribuiert“ hat. Viel plausibler erscheint eine Reaktion auf direkten Druck der US‑Regierung. Dieser wiederum könnte Doğrus englischsprachige Plattform ein Dorn im Auge geworden sein, als sie mit israelkritischen Beiträgen ein großes internationales (weniger deutsches) Publikum erreichte.

Dafür spricht einiges: Im Juni 2024 publizierte der Tagesspiegel einen Hetzartikel gegen Doğru, in dem viel vermutet, aber nichts belegt wurde. Der bekannte Israel-Lobbyist Nicholas Potter legte mehrfach in der taz nach. Mitte September 2024 berief sich bemerkenswerterweise der damalige US-Außenminister Antony Blinken auf derlei „Berichte“ und bezichtigte Doğrus’ Plattform sogar namentlich der „prorussischen Desinformation“.

Das selbstreferenzielle Netzwerk schlug zu und führte Blinkens Behauptung nun als „Beweis“ an. Diese „Berichte“ wiederum listete die EU unter ihren „Belegen“ für Doğrus angebliche Russlandverbindungen auf. In allen Artikeln findet sich aber immer nur die gleiche Verschwörungstheorie: Weil der Journalist bis 2022 für die linke Plattform Redfish gearbeitet habe, einen damals aufgelösten selbstständigen Miniableger der russischen Nachrichtenagentur Ruptly, müsse wohl sein später gegründetes eigenes Portal auch Geld aus Russland erhalten.

Disziplinierungsregime

Der Sanktionierte kann sich in Deutschland nicht verteidigen, da es sich um eine EU-Maßnahme handelt. Er ist gezwungen, den teuren Weg bis vor den Europäischen Gerichtshof zu beschreiten – mit Geld, das er nicht hat und das ihm niemand geben darf – und wer es doch tut, könnte im Gefängnis landen. Dabei verbreitet die EU bis heute selbst die Lüge, er sei türkischer Staatsbürger – obwohl das längst widerlegt ist. Vielleicht wollte man mit dieser Desinformation – offensichtlich erfolgreich – Berichterstattung verhindern.

In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Interview mit der DKP-Zeitung UZ berichtete  Doğru außerdem von fortgesetzter Sippenhaftung. Die Girokonten seiner Frau und seiner Mutter seien zwar durch Gerichtsbeschlüsse wieder entsperrt worden, aber deren (geringe) finanzielle Rücklagen seien auf Druck der deutschen Zollbehörde bis heute eingefroren. Auch habe die EU die Sanktionen gegen ihn nach einem Jahr nicht überprüft, obwohl das EU-Recht dies vorschreibt. Doğru darf nicht arbeiten und nur 506 Euro monatlich abheben. Weil er selbst kein nennenswertes Vermögen besitzt, muss ihm diese Summe sogar der Staat zahlen.

Inzwischen berichteten auch einige Leitmedien, doch die Bundesregierung zieht ihre rechtswidrige Maßnahme gegen ihren eigenen Bürger unbeirrt durch. Dabei geht es ihr auch darum, alle Journalisten und Bürger in Deutschland zu disziplinieren. Das räumte Josef Hinterseher vom Auswärtigen Amt im Februar auf Nachfrage eines Redakteurs der Zeitung junge Welt freimütig ein. Auf der Bundespressekonferenz sagte er damals, das Sanktionsregime müsse allen bekannt sein, damit anderen Journalisten klar sei, was ihnen im Zweifel droht.

Kriegstüchtig nach innen

Der Fall Doğru ist ein gefährlicher Testlauf. Mit ihm werden extralegale Sonderrepressionen am bürgerlichen Recht vorbei etabliert, um die Presse und die Bevölkerung noch gefügiger zu machen, als sie schon sind. Das Schweigen der meisten Medien und Gewerkschaften belegt bereits die ideologische Wirksamkeit der jahrelangen Kriegspropaganda gegen Russland. Das nennt man wohl Kriegstüchtigkeit nach innen.

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