Das individuelle Grundrecht auf Asyl sollte aus dem Grundgesetz gestrichen werden und durch jährliche Kontingente ersetzt werden, der Maßstab dafür soll künftig die Aufnahmekapazität der Städte und Gemeinden sein, erklärt Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) seinen Vier-Punkte-Plan aktuell in der Sächsischen Zeitung: „Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt.“ Überforderungen wie in den vergangenen zehn Jahren wolle er mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden. Das Papier soll nach seinen Angaben eine neue Asyldebatte eröffnen. In den kommenden Wochen will der Minister darüber mit dem Bundesinnenministerium und den Innenministern der Länder sprechen.

Der Beitrag Sachsens Innenminister: Auch Beugehaft für abgelehnte Asylwerber erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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