Nichts gibt es kostenlos. Obwohl das sächsische Justizministerium gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist, verlangt es mehr als 1.000 Euro dafür. Die Anfrage dreht sich um ein Phänomen, das mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes an Bedeutung gewinnen könnte.
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