AfD und BSW wollen nunmehr einen Corona- Untersuchungsausschuss einsetzen.
Dies bedeutet somit die erste Zusammenarbeit nach dem Wahlbeben in Sachsen-Anhalt.
Behördenagieren während Pandemie aufarbeiten
AfD und BSW wollen also im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt gemeinsam einen Corona-Untersuchungsausschuss einsetzen. Beide Fraktionen einigten sich im Zuge ihrer Gespräche darauf, das Behördenagieren während der Pandemie parlamentarisch aufzuarbeiten. Zusammen verfügen sie über 44 der 83 Mandate und können den Ausschuss somit auch erzwingen. Laut Landesverfassung genügt bereits ein Viertel der Abgeordneten.
Untersucht werden sollen dabei politische Entscheidungswege, Grundrechtseingriffe und die Folgen von Lockdowns, Schulschließungen, 2G-Regeln und Impfpolitik. Die AfD hatte im Wahlkampf angekündigt, Verantwortliche, für aus ihrer Sicht begangenes Unrecht, zur Rechenschaft zu ziehen.
Das BSW fordert eine „umfassende und transparente Aufarbeitung“. Fraktionschef Thomas Schulze erklärte dazu, „nur wenn die Ereignisse um Corona restlos aufgeklärt werden, können wir dadurch entstandene Gräben zuschütten.“ Zusätzlich verlangt seine Partei ein Amnestie- und Rehabilitationsgesetz für Menschen, die während der Corona-Zeit zu Unrecht belastet oder benachteiligt worden seien.
Anders als die 2025 von der bisherigen Landesregierung eingesetzte Expertenkommission kann ein Untersuchungsausschuss Akten anfordern, Zeugen vernehmen und auch Regierungsentscheidungen unter parlamentarischer Kontrolle prüfen.
Damit wird die Corona-Aufarbeitung zum ersten großen Gemeinschaftsprojekt beider Parteien. Eine Koalition schließt das BSW jedoch weiterhin aus.
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