„Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß“, jubelte die Tagesschau nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Ganz so, wie die ARD-Hauptnachrichtensendung es suggeriert, verhält es sich allerdings nicht. So lautet zwar der Urteilstenor des Gerichts, das am 14. und 15. April die Klagen von sieben Personen gegen die Öffentlich-Rechtlichen wegen politischer Einseitigkeit abwies (wobei eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt). Ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich vom Grundgesetz gedeckt ist, kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht final entscheiden. Und dieses Urteil steht noch aus.

Der Beitrag Rundfunkbeitrag: Verwaltungsrichter in Mannheim stellt sich gegen Bundesverwaltungsgericht erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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