Die Bundesregierung hat den Entwurf für das „Gesetz zur Durchführung des Data Act“ in den Bundestag eingebracht. Damit soll festgelegt werden, wie die europäischen Datenregeln in Deutschland angewendet werden. Die EU hatte diese Regeln bereits Ende 2023 beschlossen, um den Zugang zu Daten klarer zu ordnen und die Nutzung zwischen Unternehmen, Verbrauchern und Behörden verbindlich zu regeln. Seit September 2025 gelten große Teile davon direkt in allen Mitgliedstaaten. Einige zentrale Punkte, wie etwa Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen, müssen die Länder jedoch selbst bestimmen.

Der Beitrag Regierung legt Gesetz zur Umsetzung des EU-Data-Act vor erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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