Von Felicitas Rabe

Seit 14 Jahren meldet der ehemalige Berliner Landesvorsitzende der DKP, Stefan Natke, die jährlich stattfindenden Gedenkveranstaltungen am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park und am Ehrenmal in Schönholz für den 8. und 9. Mai an.

Bis zum Jahr 2022 lief die Kooperation mit der Berliner Polizei völlig entspannt. Vor der Veranstaltung telefonierte er einmal mit der Behörde. Am Gedenktag kamen dann ein paar Polizisten zur Kundgebung und erkundigten sich bei ihm, ob es Probleme gebe. Das war’s. Ansonsten konnten die Teilnehmer ohne weitere Polizeiinterventionen in Würde der Befreiung vom Faschismus und der dafür erbrachten Opfer der Sowjetsoldaten gedenken. Doch ab dem Jahr 2022 änderte sich das Verhalten der Polizeibehörde. Anstatt dass die Kundgebungsteilnehmer wie gesetzlich vorgesehen von der Polizei geschützt werden, werden sie seit 2022 offenbar schikaniert. Stefan Natke will die polizeilichen Auflagen vom Berliner Verwaltungsgericht prüfen lassen und klagte gegen die Auflagen. 

RT DE sprach am 13. Mai mit dem Kläger. Im Interview berichtete Stefan Natke, wie sich der bis dato entspannte Umgang mit der Berliner Polizei hinsichtlich der Gedenkveranstaltungen am 8. und 9. Mai, seit dem Jahr 2022 komplett geändert habe. Seit dieser Zeit gebe es seitens der Polizei eine Auflagenlitanei, die ein würdiges Gedenken immer mehr einschränke. Der ehemalige DKP-Landesvorsitzende vertritt die Auffassung, dass die seit ein paar Jahren für den 8. und 9. Mai seitens der Polizei verordneten Veranstaltungsauflagen, einschließlich Kleidungsvorschriften und Musikverboten, rechtlich unzulässig sind. Daher hat er bereits im März 2024 dagegen geklagt. Am 19. Mai 2026 wird im Berliner Verwaltungsgericht verhandelt.

RT DE: Herr Natke, seit dem Jahr 2012 haben Sie die Gedenkveranstaltung beim Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park angemeldet. Welche Erfahrungen haben Sie dabei mit der Polizei gemacht?

Natke: Bis zum Jahr 2022 gab es vor den Veranstaltungen ein Telefonat mit der Polizei. Dabei hieß es seitens der Polizei jeweils ungefähr sinngemäß: „Sie machen das so wie jedes Jahr, wir sehen uns dann vor Ort, alles Gute bis dann.“ Am Tag des Gedenkens kam beim Aufbau der Veranstaltungstechnik mal ein Polizist vorbei und erkundigte sich, ob alles soweit problemlos sei. Während des Tages kam die Polizei dann ab und zu mit zwei, drei Mann vorbei. Das war alles.

Im Jahr 2022 änderte sich das plötzlich. Ein paar Tage vor dem 8. Mai bekam ich eine E-Mail von der Polizei. Darin wurde mir mitgeteilt, es gebe Auflagen für die Gedenkveranstaltungen. Diese seien im Amtsblatt veröffentlicht. Das entsprechende Amtsblatt wurde der Mail beigefügt. So war ich das erste Mal mit horrenden Auflagen konfrontiert. Auf einmal durften die Teilnehmer keine Sowjetfahnen, keine russischen Fahnen, keine Orden, keine Abzeichen, keine Georgsbänder, keine bestimmten Halstücher und T-Shirts und vieles mehr nicht mehr tragen. Außerdem wurde das Spielen verschiedener Musikstücke, wie zum Beispiel das Lied „Der Heilige Krieg“ verboten.

RT DE: Wie sind Sie mit den neuen Auflagen umgegangen?

Natke: Zusammen mit meinem Anwalt habe ich beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren Widerspruch gegen die Auflagen erhoben. Der Widerspruch wurde sowohl vom Verwaltungsgericht, als auch vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Im Jahr 2023 haben wir das Widerspruchsverfahren noch mal durchexerziert, mit dem gleichen Ergebnis.

Im März 2024 haben mein Anwalt Tobias Krenzel und ich ein paar Wochen vor den Gedenktagen Klage gegen die Auflagen aus den beiden Jahren zuvor beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Davon ausgehend, dass die Auflagen unverhältnismäßig und unzulässig waren, wollten wir im Rahmen einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage vom Gericht die Legitimität der Auflagen prüfen lassen. Wir gingen davon aus, dass die Sache bis zum 8. Mai 2024 entschieden würde. Zeitnah zu unserer Klage wurden wir vom Gericht schriftlich angefragt, ob wir mit einer nicht öffentlichen Verhandlung einverstanden wären – das diene der Beschleunigung des Verfahrens. Wir waren an der Beschleunigung interessiert und erklärten uns einverstanden.

Anschließend hat das Gericht das Verfahren zwei Jahre lang verschleppt. Im März dieses Jahres haben wir unser Einverständnis für ein nicht öffentliches Verfahren zurückgenommen und wollten eine öffentliche Gerichtsverhandlung noch vor dem 8. Mai 2026. Aber frei nach dem Motto „zu viel zu tun“ konnte das Gericht erst für den 19. Mai einen Verhandlungstermin einrichten.

RT DE: Wie bewerten Sie die Verschleppung der Gerichtsverhandlung über die Rechtmäßigkeit der Auflagen?

Natke: Nach meiner Auffassung ist den Rechtspflegern klar, dass diese Auflagen unrechtmäßig sind. Dazu kommt noch, dass die Teilnehmer der Gedenkveranstaltungen die Auflagen vor Besuch der Veranstaltung gar nicht kannten. Wer liest denn schon das Amtsblatt? So kam es zu solch absurden Situationen, dass zum Beispiel ein Mann sein blau-weiß gestreiftes T-Shirt ausziehen musste und nur mit Jacket über dem nackten Oberkörper teilnehmen konnte. Eine andere Frau musste ihre Bluse ausziehen, um auf das Ehrenmalgelände eingelassen zu werden, weil sie in den Farben Blau, Rot, Weiß gekleidet war.

Auf dem DKP-Infostand hatten wir das berühmte Foto von Jewgeni Chaldei mit dem Rotarmisten, der die Sowjetische Fahne auf dem Berliner Reichstag hisst, großformatig präsentiert. Nach Aufforderung durch die Polizei mussten wir Hammer und Sichel auf dem weltbekannten Foto überkleben. Das gleiche forderten die Beamten bezüglich eines historischen Fotos von der Kapitulation in Berlin-Karlshorst. Das nenne ich verordnete Geschichtsverfälschung! Obendrein wurde die Interpretation der Auflagen von den einzelnen Polizisten willkürlich gehandhabt. Weder die Auflagen noch deren Handhabung sind rechtlich haltbar.

„Man muss sich das vorstellen: Die Fahnen der Sieger, werden durch die Enkel der Besiegten verboten.“

Ein würdiges Gedenken an den Tag der Befreiung vom Faschismus und den Tag des Sieges über den Faschismus ist unter diesen Umständen nicht durchführbar: Martialisch ausgerüstete Polizisten lassen die Teilnehmer nur durch schmale Lücken eines Hamburger Gitters auf die Veranstaltung. Auf dem und um das Gedenkgelände mit den Gräbern von tausenden im Kampf gegen den Faschismus gefallenen Sowjetsoldaten gibt es mehrere Hundertschaften einer hochgerüsteten deutschen Polizei, einen extra von der Polizei abgegrenzten Bereich für gefangene Gedenkteilnehmer, Dixi-Klos für die Polizisten und ukrainische Fahnen, die als einzige erlaubt sind.

„Das ist doch kein würdiges Szenarium für das Gedenken an die 25.000 Sowjetsoldaten, die noch bis zuletzt im Kampf um Berlin gefallen sind und an die Rotarmisten, die Deutschland vom Faschismus befreit haben!“

RT DE: Was erhoffen Sie sich von der Gerichtsverhandlung?

Natke: Mir geht es darum, am 8. und 9. Mai wieder würdige Gedenkveranstaltungen durchführen zu können unter dem Motto: „Wir ehren die Sowjetsoldaten als unsere Befreier – Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus.“ Und dann geht es mir auch darum, dass auf dem Terrain unserer angemeldeten Veranstaltung nicht gleichzeitig themenfremde Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Seit 2022 gibt es neben den neuen Auflagen der Polizei auch regelmäßig Auftritte von ukrainischen Störern. Sie schwenken ukrainische Fahnen und provozieren Teilnehmer der Gedenkveranstaltung. Diesen Menschen geht es mit ihrer Präsenz nicht um den damaligen Sieg der Sowjetunion, ihnen geht es um themenfremde Anliegen, die mit dem Gedenken an den Sieg über den Faschismus nichts zu tun haben.

RT DE: Wie bewerten Sie und Ihr Anwalt die Aussichten der Gerichtsverhandlung?

Natke: Wenn das Gericht die polizeilichen Maßnahmen nach den rechtmäßigen deutschen Gesetzen prüft, muss es sie für unrechtmäßig erklären.

Am 19. Mai um 9 Uhr findet vor dem Verwaltungsgericht Berlin in der Kirchstraße 7 die öffentliche Verhandlung über die Fortsetzungsfeststellungsklage der DKP gegen die wiederholten Auflagen der Berliner Polizei zum 8./9. Mai statt. Die DKP bittet darum, den öffentlichen Prozess als Zuschauer zu besuchen.

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