Am 21.9.2026 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe sein Urteil verkündet: Der Klage des Ahriman-Verlages gegen den presserechtlich Verantwortlichen von „perspektive“, Timm Opitz, wurde stattgegeben. Er wurde zur Unterlassung der infamen Verleumdung, der Ahriman-Verlag „veröffentliche regelmäßig antisemitische Bücher“, verurteilt.
Bei Verstoß gegen das Urteil drohen Opitz bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren Haft. Und: Opitz muß die Prozeßkosten tragen!
Ein Sieg auf ganzer Linie!
Zur Erinnerung in Kürze: 2024 erschien auf der Soros-nahen Internetseite „perspektive“ ein Artikel, in dem der Ahriman-Verlag diffamiert wurde, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“ – eine Lüge, die ungeheuerlicher nicht sein kann, denn Ahriman ist der deutsche Verlag (von rein konfessionellen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren. Hier haben zugleich zahlreiche antifaschistische Widerstandskämpfer ihre publizistische Heimstatt gefunden, beispielsweise der Führer des Warschauer Ghettoaufstandes Bernard Goldstein, zu dessen bei Ahriman erschienenen Lebenserinnerungen Beate Klarsfeld (die den Bundeskanzler und Altnazi Kiesinger öffentlichkeitswirksam geohrfeigt hatte) das Geleitwort schrieb. Das gesamte Programm des Verlages ist seit Gründung vor gut 40 Jahren unerschütterlich der europäischen Aufklärung verpflichtet, deren vornehmstes Ziel die Herstellung und Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit, insbesondere die Judenemanzipation, darstellt. Der Verlag war es auch der Ehre all seiner Autoren und Mitarbeiter schuldig, gegen die obszöne und maximal beleidigende „perspektive“-Lüge vorzugehen, die offensichtlich darauf angelegt war, den Verlag substantiell zu schädigen und mit dem Totschlag-Etikett „antisemitisch“ letztlich zu vernichten.
Vor einem Jahr, im September 2025, hatte das erstinstanzliche Landgericht Freiburg die Klage des Ahriman-Verlags abgewiesen mit der Begründung, die „perspektive“-Lüge sei einfach nur „Meinungsfreiheit“ und bräuchte nicht einmal irgendeine „Tatsachengrundlage“ – ein Schandurteil, das selbst der jahrzehntelangen Rechtsprechung völlig widersprach und den Verleumdern einen Freibrief ausstellte, im Namen angeblicher „Meinungsfreiheit“ in Wirklichkeit die Zerstörung der Meinungsfreiheit zu betreiben und derart stigmatisierte Oppositionelle mundtot zu machen. Aber: Lüge und Verleumdung sind keine Meinung und deshalb auch nicht von Art. 5 GG gedeckt (sowenig wie Aufruf zur Gewalt und Straftaten)! Ahriman hat gegen dieses Urteil selbstverständlich Berufung eingelegt.
Das OLG Karlsruhe hat das Schandurteil des Freiburger Landgerichts nun gekippt
Das OLG führte bereits in der mündlichen Verhandlung aus – eigentlich eine Selbstverständlichkeit –, daß erstens das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlages durch die Anschuldigung des „Antisemitismus“ schwerstens geschädigt wird, namentlich vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, und daß zweitens – wieder eine Selbstverständlichkeit – für eine derart schwerwiegende Anschuldigung natürlich tatsächliche Grundlagen bestehen müssen. Und diese habe das Gericht nicht gefunden! „Perspektive“ hätte laut der Vorsitzenden Richterin entweder „schlecht recherchiert“ oder einfach ins Blaue hinein etwas behauptet. Auch der Anwalt des Verlags, der renommierte Münchner Medienrechtler Michael von Sprenger, betonte in der Verhandlung erneut die völlige Unhaltbarkeit der Verleumdung; Ahrimans Verlagsvertreterin unterstrich, daß die Kritik an George Soros in den Ahriman-Schriften selbstverständlich nichts mit seiner zufällig jüdischen Herkunft zu tun hat, und brachte es auf die griffige Formel: „Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus!“ Und weiter: „Dem Beklagten ist es in den geschlagenen zwei Jahren des Prozesses nicht gelungen, auf den mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten des Verlagsprogramms auch nur eine einzige antisemitische Aussage zu finden, aus dem einfachen Grund: weil es keine gibt!“
Das jetzt verkündete Urteil gibt der Klage gegen die Verleumder vollständig statt. Es ist zugleich ein Sieg gegen den inzwischen ausufernden „N“GO-Sumpf.
Ein langer und teurer Kampf um eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit! – Ahriman dankt allen Unterstützern!
Die gleichgeschalteten Unisonomedien haben über den mehr als zwei Jahre dauernden Prozeß buchstäblich keine einzige Zeile berichtet. Gleichwohl ist es dem Verlag mit großem Aufwand gelungen, öffentliche Aufmerksamkeit für dieses exemplarische Verfahren herzustellen, und die war letztlich wohl entscheidend für den Prozeßausgang, auch wenn es fraglos – wie hier – Richter gibt, die sich dem Recht und Gesetz verpflichtet sehen.
Der Verlag dankt allen Unterstützern, die geholfen haben, dieses Urteil zu erreichen, besonders dem Autor Dr. Efraim Zuroff, dem langjährigen Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, dessen Stimme hier natürlich besonderes Gewicht hatte und der sofort bei Gericht gegen die Verleumdung protestierte. Auch aus Frankreich kam prompter Protest, unter anderem von der einer jüdischen Familie entstammenden Pariser Rechtsanwältin Linda Weil-Curiel, die für ihren Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung mit dem Menschenrechtspreis der Französischen Republik ausgezeichnet wurde und dem Ahriman-Verlag seit Jahrzehnten verbunden ist. Aus den USA protestierte der bekannte Polizeigewerkschafter und Buchautor Steve Pomper, der Vorsitzende der US-amerikanischen Republicans Overseas Germany Dr. George Weinberg hatte sich mit zwei Protestschreiben an das Gericht gewandt, und auch aus England und Österreich und natürlich aus ganz Deutschland gingen zahlreiche Unterstützerschreiben bei Gericht ein; zur Verhandlung beim Oberlandesgericht kamen erneut viele Prozeßbeobachter und Unterstützer von weit her angereist. Auch einige unabhängige Internetportale warfen dankenswerterweise Sand ins ansonsten geölte Getriebe der schweigenden Wahrheitsmedien und berichteten ausführlich.
Trotz dieses Prozeßerfolges – welch langer Atem, welch Aufwand an Zeit und Geld! – mache man sich keine Illusionen: Wir leben seit Willy Brandts Berufsverboten im Staat der inzwischen routinierten Verfassungsbrüche, in dem die Entrechtung jeder politischen Opposition sehr weit fortgeschritten ist.
Dieses Urteil ist immerhin ein kleiner Meilenstein im Kampf gegen die rasante Zerstörung der bürgerlichen Grundrechte in unserem Land!
Weitere Informationen zu dem gesamten Verfahren finden Sie in der Rubrik „Verleumdung und Wahrheit“ auf der Homepage des Ahriman-Verlags.
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