Das Grundgesetz garantiert in Artikel 7 (Absatz 4 und 5) das Recht zur Errichtung von privaten Schulen. Darauf aufbauend hat sich überwiegend im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen ein privat getragenes Schulwesen etabliert. Träger sind die Kirchen (rund 2.000 von allen 3.800 privaten allgemeinbildenden Schulen), Vereine (zum Beispiel Montessori, Waldorf), Stiftungen, Genossenschaften oder Personengesellschaften.

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