Das Bundesverwaltungsgericht kippt das „Compact“-Verbot. Gut so! Doch die Begründung der Richter offenbart ein gefährliches Rechtsverständnis, bei dem Verfassungsrechte nicht Abwehrrechte gegen den Staat sind, sondern als Durchgriffsrechte gegen den eigenen Souverän mißbraucht werden. Ein Kommentar.
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