Ingo Kraft (l), Vorsitzender Richter des 6. Revisionssenats, verkündet das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das rechtsextreme Magazin «Compact» kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht kippt das „Compact“-Verbot. Gut so! Doch die Begründung der Richter offenbart ein gefährliches Rechtsverständnis, bei dem Verfassungsrechte nicht Abwehrrechte gegen den Staat sind, sondern als Durchgriffsrechte gegen den eigenen Souverän mißbraucht werden. Ein Kommentar.

Dieser Beitrag JF-Plus Icon PremiumPressefreiheit Warum das „Compact“-Urteil hochgefährlich ist wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
Nach oben scrollen