Das Verwaltungsgerichts Gera hat im Rechtsstreit um Waffenbesitzkarten zu Gunsten von vier AfD-Mitgliedern entschieden. Die Waffenbehörden dürfen den Klägern nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit mangelnde Zuverlässigkeit unterstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

