Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National (RN), wurde von einem französischen Gericht zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro, zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung (elektronische Überwachung) sowie zu 45 Monaten Wahlunfähigkeit, davon 30 Monate auf Bewährung, verurteilt.

Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung ​von Marine Le Pen wegen ‌der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter allerdings dabei verkürzt. Die Anhörung dauerte rund vierzig Minuten.

Das Gericht entschied, dass Le Pen „für 45 Monate von der Ausübung öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist, wobei 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden“, so Agenturmeldungen. Damit bleibt ihr ​der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im ⁠Jahr ⁠2027 theoretisch offen.

Laut französischen Medien wurden dabei zwei ​Jahre ‌Strafe zur Bewährung ausgesetzt, das dritte Jahr muss die Politikerin zudem eine Fußfessel tragen.

Die verurteilte Politikerin hatte laut Medienberichten in der Vergangenheit ausgeschlossen, unter den Bedingungen einer Verurteilung bei den Präsidentschaftswahlen im kommenden Jahr anzutreten. Heute Abend will sie demnach den Bürgern um 20 Uhr im Fernsehen verkünden, ob sie final kandidiert.

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