Künftig sind in Deutschland auch Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche erlaubt. Ziel ist, Streitigkeiten außergerichtlich zügiger aufzulösen. Das besagt ein neuer Kabinettsbeschluss der Regierung.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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