Das Familienministerium meint, man dürfe Marla Svenja Liebich mit ihrem abgelegten Namen ansprechen. Man könne nicht gegen das Offenbarungsverbot verstoßen, da die frühere Identität bekannt ist. Gilt das dann auch für Tessa Ganserer oder Georgine Kellermann? Marla Svenja Liebich wurde letztes Jahr wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 6 […]