Drei wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in unanfechtbaren Beschlüssen.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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