Während es für die Generalstaatsanwaltschaft München (GenStA) keinen Anlass gibt, das Bestechungsverfahren gegen den ehem. Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer fortzusetzen, weil neue Informationen nicht vorlägen, gewann man am 9.1.2026 den Eindruck, dass das Verfahren jetzt erst richtig Fahrt aufnimmt. Um sein Erscheinen vor Gericht und damit das mögliche Ende der Verhandlung sicherzustellen, wurde Axel Fischer noch kurz vor Weihnachten in Sitzungshaft genommen, nachdem erst das vierte Gutachten, welches der Senat des Oberlandesgerichts (OLG) München anordnete, die Verhandlungsfähigkeit lediglich auf der Angabe eines alten Medikationsplans bescheinigte. Das bezeichnete „Transparancy International“ als „endgültige Notbremse“ zur Verhinderung der Verjährung eines wichtigen Anklagepunkts noch im Januar 2026.

Der Beitrag Nimmt das Verfahren gegen Axel Fischer jetzt erst Fahrt auf? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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