Das italienische Verfassungsgericht hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass eine angebliche „nicht-binäre“ Geschlechtsidentität, also weder männlich noch weiblich, rechtlich nicht anzuerkennen sei. Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass das italienische Recht „das Prinzip der Übereinstimmung zwischen Name und Geschlecht festlegt“. In seiner Begründung betonte die Justiz, dass die binäre Natur der menschlichen Sexualität von […]

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