Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Koalition ein neues Geheimdienstgesetz verabschiedet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine Neufassung erforderlich. Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst muss demnach an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sein.

