In Deutschland ist dieser Grundsatz in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als fundamentales Grundrecht festgeschrieben: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Der Staat ist verpflichtet, Gesetze für alle Bürger gleichermaßen anzuwenden, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Status oder Einkommen. Justiz und Politik führen ihrem ach so tollen Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum und geben […]

