Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner Verdi-Demonstration im Februar 2025 wurde der Angeklagte Farhad N. wegen „Mordes und versuchten Mordes“ zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag zudem „die besondere Schwere der Schuld“ fest. Eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis wird damit juristisch erheblich erschwert.

Farhad N. habe laut Darlegung der Staatsanwaltschaft als „Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern“ im letzten Jahr willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsdarlegung. Wörtlich heißt es seitens des Gerichts:

„Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.“

Das Gericht zeige sich daher überzeugt davon, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Tatort sei anschließend „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen, zitierten Medien den Richter.

Bei der verheerenden Tat wurden eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind getötet. Mehr als 40 Anwesende wurden teils lebensgefährlich verletzt. Viele der Opfer würden laut Gericht „bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen der Attacke leiden“, zudem wären viele weiterhin arbeitsunfähig.

Das Gericht verurteilte den 2016 nach Deutschland gekommenen Afghanen zudem wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.

„Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, so einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer vor dem  Oberlandesgericht (OLG) München.

Die Verteidigung plädierte hingegen für eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie, ausgehend der Erklärung, ihr Mandant zeige eindeutige Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

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