Dass die üble Masche von Ludwigshafen im Fall Joachim Paul, den aussichtsreichsten Kandidaten einfach auf Grundlage willkürlichen Anschuldigungen in Form einer Gefälligkeitkeitseinschätzung des Landesverfassungsschutzes per Wahlausschussentscheidung von der Wahl auszuschließen, Schule macht, erweist sich schneller als befürchtet als wahr; der Linkstaat setzt damit sein faktisches Verbot der AfD auch ohne Verbotsverfahren fort: Was gerichtlich nicht […]