Für Friedrich Merz wird die Luft dünner. Erst erstattete die AfD-Bundestagsfraktion Strafanzeige gegen den Kanzler, nachdem dieser ihre Remigrationspolitik als „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ bezeichnet hatte.

Jetzt bekommt Merz auch internationalen Gegenwind: Europaabgeordnete aus fünf Ländern wenden sich an die Vereinten Nationen.

Unterdrückung der Wahlsieger

Abgeordnete aus fünf Ländern fordern internationale Prüfung: Sie wollen prüfen lassen, ob der Kanzler mit seiner Bundeszwang-Drohung gegen eine mögliche AfD-Regierung demokratische Grundprinzipien verletzt. Der Vorstoß wurde vom AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron initiiert.

Das Schreiben richtet sich an Leopoldo Maldonado Gutiérrez, den UN-Sonderberichterstatter für Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Die Unterzeichner warnen vor einer Gefährdung des demokratischen Pluralismus und der politischen Teilhabe in Deutschland.

Erst gewinnt die AfD, dann kommt der Bundeszwang

Artikel 37 gehört zu den schärfsten Instrumenten des Grundgesetzes gegenüber einem Bundesland. Angewandt wurde er in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie.

Der Anlass hat politische Sprengkraft: Die AfD gewinnt die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent der Stimmen. Fast 80 Prozent der Wahlberechtigten nahmen an der Wahl teil. Doch statt den Wahlsieg einfach zu akzeptieren, bringt Merz unmittelbar danach den sogenannten Bundeszwang gegen eine mögliche AfD-geführte Landesregierung ins Spiel. Und das, obwohl eine von der AfD geführte Regierung noch nicht einmal im Amt war! Einen festgestellten Verfassungsverstoß konnte es demnach nicht einmal theoretisch geben.

Genau das prangern die Abgeordneten in ihrem Schreiben an:

„Die Drohung erfolgte unmittelbar nach einer demokratischen Wahl und bevor die neu gewählte Regierung irgendeinen festgestellten Verstoß gegen ihre verfassungsrechtlichen Verpflichtungen begangen hatte.“

Verfassungsrechtler warnt vor „autoritärem Staatssystem“

Noch explosiver ist der Verweis auf den früheren Bundesminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz. Er warnte davor, eine demokratische Wahl mit politischen oder administrativen Mitteln auszuhebeln. Im Raum stehe die Gefahr eines „Übergangs in ein autoritäres Staatssystem“.

Die wesentliche Frage des Schreibens lautet somit: Darf die Bundesregierung ein derart massives staatliches Instrument gegen den Sieger einer demokratischen Wahl ins Spiel bringen, noch bevor dieser überhaupt eine Regierung gebildet und gegen irgendwelche verfassungsrechtlichen Pflichten verstoßen hat?

Widerstand aus fünf Ländern

Merz bekommt den Gegenwind nicht mehr nur aus der AfD. Europaabgeordnete aus Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und Italien unterstützen den Vorstoß.

Zu den Unterstützern gehören Mary Khan, Gerald Hauser, Petra Steger, Zsuzsanna Borvendég, Rada Laykova, Petar Volgin und Roberto Vannacci. Mit Hauser und Steger sind auch zwei Europaabgeordnete aus Herbert Kickls FPÖ dabei. Der Protest reicht damit über Bystrons eigene ESN-Fraktion hinaus.

Bystron: „Deshalb schalten wir die Vereinten Nationen ein“

Bystron spricht von einer neuen Eskalationsstufe im Umgang mit der Opposition:

„Die Drohung mit dem Bundeszwang ist der jüngste Punkt auf einer langen Liste des Machtmissbrauchs zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland. Jetzt droht sogar der Bundeskanzler, staatliche Machtmittel gegen den Sieger einer demokratischen Wahl einzusetzen. Deshalb schalten wir die Vereinten Nationen ein.“

Bundesregierung soll sich erklären

Die Unterzeichner wollen es nicht bei Protest belassen. Der UN-Sonderberichterstatter soll den Vorgang untersuchen und von der Bundesregierung eine Erklärung verlangen: Welche rechtliche und tatsächliche Grundlage gibt es überhaupt, um einen Bundeszwang gegen eine AfD-geführte Landesregierung ins Spiel zu bringen?

Außerdem soll geprüft werden, ob weitere UN-Sonderverfahren eingeschaltet werden.

Für Merz kommt der Vorstoß zur Unzeit:

  • Im Bundestag liegt die Strafanzeige der AfD gegen ihn auf dem Tisch.
  • International fordern Abgeordnete aus fünf Ländern eine Prüfung seines Vorgehens.

Der Versuch, den Wahlsieg der AfD mit der Debatte über den Bundeszwang zu beantworten, könnte sich für den Kanzler damit selbst als Bumerang erweisen.



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