Am 24. Februar 2026 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil gesprochen, das die Grenzen journalistischer Meinungsäußerungen neu vermisst und die taz Verlags- und Vertriebs GmbH vor eine unangenehme Frage stellt. Der VI. Zivilsenat unter Vorsitz von Richter Seiters hob das Berufungsurteil des Landgerichts Berlin II auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Im Kern geht es um die Frage, ob die taz den prominenten Medienanwalt Markus Haintz im April 2023 zu Unrecht als „Rechtsextremen“ bezeichnet hat und ob diese Einordnung eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass die bisherige Abwägung des Landgerichts unvollständig war und insbesondere die Möglichkeit eines bloßen „Erklärungsirrtums“ der Redaktion bislang nicht ausreichend geprüft wurde.
Der Beitrag Markus Haintz gegen die taz: Vom „Rechtsextremen“ zum Kommafehler erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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