Bisher hatte jeder Wahlberechtigte in Baden-Württemberg eine Stimme und wählte damit den Wahlkreiskandidaten und die Parteiliste zugleich. Bei der Landtagswahl am 8. März hat zum ersten Mal jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen – wie bei der Bundestagswahl: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Parteiliste. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen, 70 aus den Wahlkreisen, mindestens 50 über die Landeslisten der Parteien.

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