Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Eilantrag der Berliner Linken gegen Äußerungen von Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel zurückgewiesen. Die Richter werteten seine Aussagen als parteipolitische Meinungsäußerungen, die durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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