Die schriftliche Begründung des LG Berlin II geht weit über eine punktuelle Korrektur hinaus. Sie legt offen, dass die zentralen Aussagen des Correctiv-Berichts keine tragfähige Grundlage haben. Im Zentrum steht die Behauptung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Das Gericht ordnet diese Passage als Tatsachenbehauptung ein und erklärt sie für unwahr. Ein solcher Plan wurde weder vorgestellt noch diskutiert, er lässt sich aus dem tatsächlichen Ablauf des Treffens nicht herleiten.
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