Die deutsche Regelung zur Leihmutterschaft ist eindeutig. Sie ist verboten. Im Embryonenschutzgesetz und im Adoptionsrecht ist klar festgelegt, dass weder Vermittlung noch medizinische Durchführung erlaubt sind. Auf dem Papier wirkt das wie eine abgeschlossene moralische Entscheidung. In der Realität ist sie das längst nicht mehr.

Der Beitrag Leihmutterschaft: Ein Verbot, das nicht mehr hält – und eine Frage, die größer ist als Politik erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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