Die SPD-Vertreter schreiben die Idee, künftig ab dem ersten Tag eine Krankschreibung durch den Arzt zu verlangen, Friedrich Merz zu, berichtete der Spiegel. Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung – bisher ist eine schriftliche Krankschreibung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erst am vierten Krankheitstag erforderlich.

Statistisch sind, nach Angaben der Krankenkassen, selbst von den ärztlich bescheinigten Krankmeldungen die meisten kurz – also für einen oder zwei Tage. Das sind 35 bis 40 Prozent; dazu kommen allerdings eben noch alle Fälle, die ohne Attest geregelt werden und daher in der Statistik der Krankenkasse nicht auftauchen. Allerdings betreffen all diese Kurzzeitkrankmeldungen nur höchstens ein Viertel der Arbeitsunfähigmeldungen, da ein großer Teil auf Langzeitkranke entfällt – bei denen dementsprechend eine derartige Pflicht am ersten Tag nichts ändert.

Telefonische Krankmeldungen, die seit Corona möglich sind, machen sogar nur ein Prozent der Krankmeldungen mit Beteiligung eines Arztes aus, und sollen dennoch abgeschafft werden.

Nachdem bereits die Ärzteverbände und die Krankenkassen gegen diese geplanten Veränderungen protestierten, weil sie nur unnötig bürokratischen Aufwand und Wartezeiten in den Arztpraxen auslösen würden, scheinen zumindest Teile der SPD-Fraktion nach einer Hintertür zu suchen.

Merz soll sich vor allem daran stören, dass die Zahl der durchschnittlichen Fehltage seit 2016 deutlich zugenommen habe, auf mittlerweile durchschnittlich 14,5 pro Jahr. Statistisch lässt sich das erklären – das Durchschnittsalter aller Erwerbstätigen ist um zwei Jahre gestiegen, von 42,5 Jahren 2016 auf 44,5 Jahre 2025, aber vor allem stieg der Anteil der 55- bis 64-Jährigen von 20 Prozent im Jahr 2016 auf 27 Prozent 2025. Die langfristigen Erkrankungen nehmen mit zunehmendem Alter weiter zu. Eine Entwicklung, die sich übrigens durch die Absicht, die Beschäftigten später in Rente zu schicken, weiter verstärkt.

Die SPD soll, so der Spiegel, gehofft haben, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung genüge der Union. „Doch Merz wollte mehr.“ Er betonte das auch noch einmal bei einem Auftritt bei Maybrit Illner am Donnerstag und belegte dabei gleichzeitig, wie gering seine Kenntnisse vom gewöhnlichen Arbeitsalltag der Deutschen sind: „Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, und wir kehren damit zu der Regelung zurück, die wir bis Corona hatten in Deutschland.“

Tatsächlich gilt die Regelung mit der ärztlichen Krankschreibung nach drei Tagen seit vielen Jahrzehnten und wurde zuletzt 1994 mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz noch einmal festgeschrieben.

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