Laut Veröffentlichung auf der Webseite des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) wurde der israelische Antrag auf Aussetzung der Ermittlungen gegen Israels Premierminister Netanjahu seitens der Richterschaft abgewiesen.

Dementsprechend wird der erlassene Haftbefehl auch nicht zurückgezogen

Gräueltaten an Palästinensern weiter untersucht

Somit wurde der israelische Antrag auf Aussetzung der umfassenderen IStGH-Ermittlungen zu mutmaßlichen Gräueltaten in den palästinensischen Gebieten zurückgewiesen, wie auch RT berichtet hatte.
Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hatten am 16. Juli den Antrag Israels abgelehnt, die gegen den israelischen Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister erlassenen Haftbefehle zurückzuziehen, während der IStGH die israelische Anfechtung seiner Zuständigkeit für den Gaza-Krieg weiterhin prüft.
In einer, auf der Website des IStGH veröffentlichten Entscheidung, hatten die Richter zudem einen israelischen Antrag auf Aussetzung der umfassenderen IStGH-Ermittlungen zu mutmaßlichen Gräueltaten in den palästinensischen Gebieten zurückgewiesen.
Der IStGH hatte am 21. November Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungschef Joaw Galant sowie gegen den Hamas-Führer Ibrahim al-Masri wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Konflikt erlassen.

Haftbefehl gegen al-Masri zurückgezogen

Bereits im Februar hatte das Gericht mitgeteilt, dass die Richter den Haftbefehl gegen al-Masri, der auch unter dem Namen Mohammed Deif bekannt ist, zurückgezogen hätten, nachdem es glaubwürdige Berichte über seinen Tod gegeben hatte.
Israel lehnt jedoch die Zuständigkeit des, in Den Haag ansässigen Gerichts, ab und bestreitet nach wie vor jegliche Kriegsverbrechen im Gazastreifen, wo es seit dem Angriff der militanten Palästinensergruppe auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Militärkampagne zur Eliminierung der Hamas geführt hatte. Sie ficht die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant somit an.
Israel argumentierte, dass eine Entscheidung der Berufungskammer vom April, in der die Vorverfahrenskammer angewiesen wurde, Israels Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts zu überprüfen, bedeute, dass es keine gültige Zuständigkeitsgrundlage für die Haftbefehle geben könne.
Die Richter wiesen diese Argumentation jedoch zurück. Am 16. Juli erklärten sie schließlich, dass Israels Einspruch gegen die Zuständigkeit für die Haftbefehle noch anhängig sei und die Haftbefehle bis zur Entscheidung des Gerichts in Kraft bleiben würden. Es gibt jedoch keinerlei Zeitplan für eine Entscheidung über die Zuständigkeit in diesem Fall.
Im Juni hatten die Vereinigten Staaten Sanktionen gegen vier Richter des IStGH verhängt, eine bis dato beispiellose Vergeltungsmaßnahme für die Ausstellung eines Haftbefehls gegen Netanjahu durch das Kriegstribunal. Zwei der sanktionierten Richter gehören dem Gremium an, das Israels Antrag auf Rücknahme der Haftbefehle abgelehnt hatte.



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