Leihmutterschaft ist in Deutschland aus guten Gründen verboten. Das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz ziehen klare Grenzen. Eine Schwangerschaft darf nicht zur Dienstleistung werden und ein Frauenkörper nicht zum Mittel fremder Interessen. Doch die aktuelle Debatte greift zu kurz, weil das deutsche Recht eine systematische Lücke enthält, die gezielt genutzt wird, um das Verbot zu umgehen.

Der Beitrag Kein Recht auf ein Kind: Der blinde Fleck im deutschen Leihmutterschaftsverbot erschien zuerst auf Tichys Einblick.

 [#item_full_content]

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
Nach oben scrollen