18,36 Euro – bleibt es dabei? Sei mehr als zwei Jahren streiten Bundesländer und Sender über den Rundfunkbeitrag. Nun muss das Bundesverfassungsgericht klären, ob die ausbleibende Erhöhung ab 2025 gegen die Rundfunkfreiheit verstößt.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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