Wie schnell ein Gesetzgebungsverfahren in Deutschland abläuft, wird nicht begrenzt. Das hat Karlsruhe beschlossen. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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