Von Rainer Rupp

Kanzler Friedrich Merz und Selenskij haben am Dienstag dieser Woche zum Ende des Staatsbesuchs in Berlin eine Pressekonferenz abgehalten. Der ehemalige Berufsschauspieler und Unterhaltungskünstler, der sich nur noch illegal in Kiew an der Macht hält, hat dabei ein Thema angesprochen, das ihm ganz besonders am Herzen liegt. Er braucht nämlich dringend mehr Kanonenfutter für die Front gegen Russland.

Merz zeigte sich seinem Ansinnen gegenüber offen. Und wenn Selenskij damit Erfolg hätte, dann würden demnächst Zigtausende junger ukrainischer Männer aus Deutschland und anderen EU-Ländern zurück in die Ukraine und direkt an die Front in den fast sicheren Tod geschickt. Davon profitieren würde Selenskij, denn der könnte hoffen, dass seine lukrative Amtszeit (zum Beispiel einige Villen in Italien und Florida) noch etwas länger dauert.

In Berlin sagte Selenskij in die Kameras der großen deutschen öffentlich-rechtlichen Sender, dass die ukrainischen Streitkräfte die Rückkehr der jungen Männer wünschen würden, da dies eine Frage der „Fairness“ sei. Wörtlich sagte Selenskij, an Friedrich Merz gerichtet:

„Was die jungen Menschen betrifft, die sich derzeit nicht in der Ukraine, sondern im Ausland befinden: Erstens gibt es verschiedene Gruppen junger Menschen. Ich stimme Ihnen zu, was diejenigen im wehrpflichtigen Alter betrifft, die die Ukraine verlassen haben. Sie sind vorübergehend gegangen, sind aber jahrelang geblieben. Viele von ihnen haben die Ukraine unter Verstoß gegen ukrainisches Recht verlassen. Die zuständigen Behörden beider Länder sollten dieses Problem angehen.“

Selenskij betonte anschließend erneut, dass die Rückkehr von Männern im mobilisierbaren Alter in die Ukraine eine Frage der „Fairness“ und des „Rechts“ sei. Worauf Selenskij anspielt, ist offensichtlich brutal schmerzlich, weshalb er den Kern seiner Aussage nochmals in Begriffe wie „Fairness“ und „Recht“ kleidet. Wovon er jedoch tatsächlich spricht, ist keine Frage von „Fairness“, sondern eine Frage des Völkerrechts, der Menschenrechte und einer ganzen Reihe von internationalen europäischen und deutschen Gesetzen. Das alles soll zurückstehen hinter dem von Selenskij demagogisch ins Spiel gebrachten Begriff der „Fairness“. Die deutschen „Qualitätsmedien“ schwiegen dazu.

Tatsächlich hebt Selenskijs Aussage hervor, dass die Ukraine im Moment nicht nur vor schwierigen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, was die Finanzierung des EU-Kredits betrifft, sondern das Militär auch ein massives Personalproblem hat, das von regierungstreuen Sendern in Deutschland gern bestritten wird. Wenn es anders wäre, hätte Selenskij nicht in Berlin gestanden und solche Aussagen gemacht.

Fakt ist aber, dass die Ukrainer, die derzeit in der EU leben, vom vorübergehenden Schutzstatus oder der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz abgedeckt sind ‒ wie auch immer man es nennen möchte. Dieser Status gewährt ihnen ein Bleiberecht, Zugang zum Arbeitsmarkt sowie den Anspruch auf staatliche Leistungen. Aber noch wichtiger ist: Er gilt unabhängig von Alter, Wehrpflicht, Wehrtauglichkeit und allen möglichen anderen Kriterien.

Aber selbst wenn die EU das irgendwie ändern würde, gäbe es immer noch die Frage der grundlegenden Menschenrechte. Aber natürlich spricht Selenskij über all das nicht. Stattdessen basiert sein Argument auf „Fairness“. In einem Abnutzungskrieg gewinnt im Allgemeinen die Seite, die mehr Ressourcen hat. Und mit mehr Ressourcen sind nicht nur mehr Geld, mehr Produktionskapazitäten, mehr Rohstoffe und Energie sowie bessere Logistik gemeint, sondern auch die menschlichen Ressourcen.

Je nach staatlichem System werden diese menschlichen Ressourcen als die wichtigsten betrachtet, die am besten behütet werden müssen, oder sie werden als rein biologische Verfügungsmasse der Generäle gesehen, die nach Belieben das Menschenmaterial als „Kanonenfutter“ einsetzen. Letzteres wird beispielsweise selbst von ukrainischer Seite dem Oberbefehlshaber der ukrainischen Streitkräfte, General Syrski, vorgeworfen.

Nun ist die Diskussion um menschliche Ressourcen für das Militär eine unangenehme Realität, die weder Selenskij noch Merz noch irgendjemand in Brüssel gern anspricht. Stattdessen ist es viel einfacher, dieses unangenehme Thema mit dem positiv empfundenen Begriff der „Fairness“ zu umrahmen, was auch immer das bedeutet. Deshalb sei hier nochmals Selenskijs Aussage in Berlin wiederholt: „Unsere Streitkräfte würden sie, die Männer im wehrpflichtigen Alter, sicherlich gerne zurückhaben, weil es eine Frage der Fairness ist.“

Dem steht jedoch der in der Europäischen Union geltende vorübergehende Schutzstatus entgegen. Er beruht auf einer gemeinsamen europäischen Regelung, die nach Beginn des Krieges im Jahr 2022 aktiviert wurde (Grundlage ist die Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001; für die Ukraine wurde sie durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 4. März 2022 erstmals angewendet, nachdem ein Massenzustrom von Vertriebenen festgestellt worden war) und allen Geflüchteten aus der Ukraine einen einheitlichen Mindestschutz gewährt.

Dieser umfasst insbesondere ein Aufenthaltsrecht, Zugang zum Arbeitsmarkt sowie soziale und medizinische Versorgung – und gilt ausdrücklich unabhängig von Wehrpflicht oder Alter.

Hiernach einige Details, die deutlich machen, dass weder Selenskij noch Merz Ahnung haben, wovon sie sprechen, wenn sie glauben, sie könnten mit einem Fairness-Argument die komplexe und umfassende Rechtsgrundlage des Schutzstatus ukrainischer Männer im wehrpflichtigen Alter untergraben.

Wer hat Anspruch?

Der Schutz gilt automatisch für Personen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine lebten und von dort geflohen sind.

Wichtig: Es gibt keine Altersgrenze und keine Ausnahme für wehrpflichtige Männer. Der Schutz gilt unabhängig von Geschlecht, Alter oder Wehrtauglichkeit. Auch Männer im mobilisierbaren Alter erhalten denselben Status und dieselben Rechte.

Welche Rechte gewährt der vorübergehende Schutz?

Der Status garantiert einheitliche Mindestrechte in der gesamten EU (unabhängig vom Aufnahmeland):

– Aufenthaltsrecht: Rechtmäßiger Aufenthalt im gewählten EU-Land (und Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums unter bestimmten Bedingungen).

– Arbeitsrecht: Sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt (ohne Arbeitserlaubnis in den meisten Ländern).

– Sozialleistungen: Zugang zu Sozialhilfe, Wohnraum und sozialer Unterstützung (auf dem Niveau der jeweiligen nationalen Regelungen für Schutzberechtigte).

– Gesundheitsversorgung: Medizinische Versorgung (mindestens wie für eigene Staatsangehörige).

– Bildung: Kostenloser Schulbesuch für Kinder und Zugang zu Bildungsangeboten für Erwachsene.

– Familienzusammenführung: Erleichterte Regelungen für enge Familienangehörige.

– Freizügigkeit: Möglichkeit, innerhalb der EU zu reisen oder sogar den Wohnsitz zu wechseln (mit Registrierung im neuen Land).

Zusätzlich dürfen Betroffene „ohne Verlust des Status“ vorübergehend in die Ukraine zurückkehren (zum Beispiel für Besuche oder familiäre Gründe).

Dauer und aktuelle Verlängerungen (Stand April 2026)

– Ursprünglich für ein Jahr (bis 4. März 2023).

– Mehrmals verlängert: bis März 2024, März 2025, März 2026 und zuletzt bis 4. März 2027.

– Die letzte Verlängerung wurde am 13. Juni 2025 vom Rat der EU einstimmig beschlossen (Durchführungsbeschluss 2025/1460). Die EU begründet dies mit dem anhaltenden Krieg und der Notwendigkeit, die Asylsysteme weiter zu entlasten.

Aktuelle Zahlen (Stand Februar/März 2026): Etwa 4,4 Millionen Menschen (überwiegend ukrainische Staatsangehörige) genießen diesen Schutz in der EU. Die meisten leben in Polen, Deutschland und Tschechien.

Unterschied zu Asyl / internationalem Schutz

– Vorübergehender Schutz ist kollektiv und befristet – keine individuelle Prüfung der Fluchtgründe.

– Der vorübergehende Schutz verdrängt kein Asylrecht: Wer möchte, kann parallel oder später Asyl beantragen (und erhält dann gegebenenfalls stärkeren Schutz).

– Nach Ende des vorübergehenden Schutzes (derzeit geplant für März 2027) müssen die EU-Staaten eine „koordinierte Übergangslösung“ finden: Entweder Rückkehr (bei sicherer Lage in der Ukraine), Übergang in andere Aufenthaltstitel (zum Beispiel humanitäre Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Familiennachzug) oder – falls nötig – eine weitere Verlängerung.

– Die EU diskutiert derzeit bereits „Phasing-out“-Strategien, um eine einheitliche Nachfolgeregelung zu schaffen. Eine plötzliche Beendigung ohne Übergang ist unwahrscheinlich.

Der Schutzstatus ist besonders wichtig im Kontext von Selenskijs „Fairness“-Aussage

Er gilt unabhängig von Wehrpflicht oder Alter und gewährt Bleiberecht, Arbeitsrecht und Zugang zu Sozialleistungen. Selenskij argumentiert mit „Fairness“ gegenüber den in der Ukraine verbliebenen Männern. Aus Sicht des Völkerrechts und der Menschenrechte steht jedoch der vorübergehende Schutz als geltendes EU-Recht über subjektiven Fairness-Überlegungen eines Kriegstreibers. Eine Rückkehr der Männer in die Ukraine kann nicht erzwungen werden, solange der Schutz läuft – auch nicht für wehrpflichtige Männer.

Der Status läuft derzeit bis 4. März 2027 und wird voraussichtlich nicht abrupt enden.

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