Die Briefwahl wurde zur Bundestagswahl 1957 eingeführt. Ursprünglich musste der Wähler in einem Antrag glaubhaft machen, dass er am Wahltag verhindert war – etwa wegen Krankheit, Alter, Beruf oder Abwesenheit. Seit einer Änderung von 2008, die erstmals bei der Bundestagswahl 2009 wirksam wurde, muss kein Grund mehr angegeben werden. Seither nimmt die Briefwahl nur noch zu. Bei der letzten Bundestagswahl betrug der Briefwähleranteil 37 Prozent; in der Ausnahmesituation des Coronajahres 2021 sogar 47 Prozent!

Der Beitrag Kann ein Wahlergebnis per Briefwahl gestohlen werden? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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