Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ des Familienministeriums schlägt für eine Altersbeschränkung in sozialen Netzwerken zwei unterschiedliche Varianten vor. Berichtet das Magazin Politico aus den Handlungsempfehlungen, die heute CDU-Familienministerin Karin Prien übergeben werden. Die erste Variante ist eine Altersgrenze von 13 Jahren „mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden“. Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ ließe Kindern unter 13 nur noch einen eingeschränkten Zugang, der ausschließlich nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Fachleute wollen in dieser Variante gestufte Schutzmechanismen für 13- bis 16- und 16- bis 18-Jährige: „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert sein.“
Der Beitrag Jugendverbot und KI – eine undurchdachte Beziehung erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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