Die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit hat 240 Ordnungswidrigkeitenverfahren in vier Jobcentern geprüft. In fast jedem vierten Fall war die Entscheidung fehlerhaft, Bußgelder wurden teils zu Unrecht verhängt.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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