Der Gesetzentwurf von Union und SPD zur Migrationspolitik hat bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages verschiedene Bewertungen erfahren, dabei reichte das Spektrum von „verfassungskonform“ bis „rechtswidrig“ . Es ging um die „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“.