Wir leben in Zeiten der Überkommunikation. Das kann das Wesen und die Merkmale eines typischen Leserbriefes leicht vergessen machen. Briefe an die Redaktion sollten Meinung und Kommentare der Leser zu UM-Artikeln zum Ausdruck bringen. Doch zugleich sollten die Verfasser darauf achten, sich prägnant zu fassen und am Thema des UM-Artikels nicht vorbeizugehen.
Von Redaktion: Hinweise & Etikette [H&E] für Verfasser von Leserbriefen [LB] an UNSER-MITTELEUROPA [UM]
Leserbriefe an UM sollten kurz gehalten sein und sich stets auf die Inhalte des UM-Artikels beziehen. Das heißt, Leserbriefschreiber sollten es unterlassen, völlig andere Themen nur zu behandeln! Der Schutz der Meinungsfreiheit scheint in den DACH-Ländern [Deutschland, Austria & Schweiz] theoretisch gegeben, wie:
- in der BRD durch das Grundgesetz gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG);
- in Österreich durch StGG (Staatsgrundgesetz) gemäß Artikel 13,
- in der Schweiz durch die Bundesverfassung der Eidgenossenschaft gemäß Art. 16.
- Man soll jedoch nicht übersehen, dass „Meinungsfreiheit in DACH“ über zusätzliche Gesetze zunehmende Relativierung erfährt: Z.B. kann in der BRD „Meinungsfreiheit“ durch Verurteilungen wegen Beleidigung (§185 StGB) oder Volksverhetzung (§130 StGB) ausgehebelt oder als vermeintliche sogenannte „Hassrede“ unter Strafe gestellt werden – wie z.B. nach einer Verurteilung wegen Nötigung „durch Drohung mit empfindlichem Übel“ (§240 StGB).
- Um nicht in besagte Rechtsfallen zu tappen, sollte Kritik an Tätern und/oder Missständen in Leserbriefen möglichst spezifisch ohne gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen sowie unter Verzicht auf unzulässige Verallgemeinerungen, vorgebracht werden. Das ermöglichte es, nicht in die juristischen Fänge immer widersprüchlicherer Gesetzeslagen von immer repressiveren Staatsapparaten zu geraten. Zudem kann es Verfasser von Leserbriefen davor schützen, sich nicht in breitgetreten althergebrachten Verallgemeinerungen aus der ideologischen Mottenkiste der Gegenseite zu verfangen und sich darüber juristisch ggfs. angreifbar zu machen.
- Dazu gilt: Gedankenloses wiederholen überstrapazierter Verallgemeinerungen, ob richtig oder falsch, doch kuratorenseits gerne mit juristischen Fallstricken versehen, würden außer juristischen Nachspielen kaum neue Erkenntnisse bringen.
- Daher sollten Leserbriefschreiber in repressiven Zeiten, wie diesen, versuchen ihre Beiträge auf sachlicher Basis zu verfassen und emotionale Tiraden, wie z.B. grenzwertige Beschimpfungen, möglichst ganz zu unterlassen.
Zusammenfassung: Die an UM eingereichten LB sollten themen- & sachbezogen und prägnant verfasst sein, möglichst wenig ideologisiertes Schwarz-Weiß-Denken enthalten und geltende Gesetze berücksichtigen.
UM ersucht Leserbriefschreiber besagte H&E für LB zu berücksichtigen und sich beim Abfassen von an UM gerichteten Leserbriefen zu ihrem eigenen Schutz an die oben genannten Vorgaben und Hinweise zu halten.
Die UM-Redaktion dankt allen ihren Lesern für ihr entgegengebrachtes Verständnis!
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