Es kommt gelegentlich vor, dass die Immunität von Abgeordneten des Bundestags aufgehoben wird und gegen sie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bzw. Gerichturteile (Aufhebung der Indemnität) möglich werden. Das Grundgesetz schützt die Abgeordneten mit Artikel 46 davor. In der 19. Legislaturperiode 2021 bis 2025 war das 25mal der Fall, zuvor erheblich seltener.
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