Wer ohne schriftliche Erlaubnis des Eigentümers einen Hochsitz erklettert und dabei stürzt oder in Schwierigkeiten gerät, muss die Folgen selbst tragen. Der Eigentümer haftet nicht. Das stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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