Der Rechtsstaat ist die wahrscheinlich wichtigste Säule einer Demokratie. Aber dazu genügt es nicht, dass man einen Rechtsstaat nur Rechtsstaat nennt. Ein Rechtsstaat ist nur dann Rechtsstaat, wenn das Recht herrscht. Wird durch das Recht geherrscht, ist es eben kein Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat kann auch nicht Gesetzesstaat sein. In Deutschland wird das leider oft verwechselt. Der Grund könnte sein, dass die Begriffe Recht und Gesetz oft synonym verwendet werden.

Der Beitrag Herrschaft des Rechts oder Herrschaft durch Recht erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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