Zur Stunde steht das Aktivistenhaus Correctiv in Hamburg vor Gericht. Am 19.11. soll das Urteil dann verkündet werden. Die Richter der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg haben darüber zu befinden, ob die Berichterstattung von Correctiv über das sogenannte Potsdamer Geheimtreffen, das zum Zwecke boshafter Assoziation auch gern „Wannsee-2.0.-Treffen“ genannt wurde, unwahre Falschbehauptungen enthielt.
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