Die Zahl stammt aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD in der Hamburger Bürgerschaft: Insgesamt 163 Millionen Euro zahlte Hamburg für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels im Jahr 2025. Davon entfielen knapp 89 Millionen auf die Unterkunftskosten, 74 Millionen auf die Verpflegung.

Das sind etwa 30 Millionen weniger als im Vorjahr, allerdings sank die Zahl der durchschnittlich Untergebrachten auch von 6.278 auf 5.441 Personen. Seit 2022 stieg der Tagessatz für die Beherbergung von 35,73 Euro pro Person auf 44,80 Euro – das sind 1.344 Euro pro Person und Monat.

Die niedrigere Zahl der untergebrachten Personen führte dazu, dass auch weniger Hotels belegt wurden. Im Jahr 2025 waren es noch 61. Ein Jahr zuvor waren es 75 gewesen; und im ersten Jahr, in dem diese Unterbringung begann, 2022, waren es ganze 91 Standorte.

Pro untergebrachter Person sind das Kosten in Höhe von 2.508 Euro im Monat. Ein Betrag, der den Politikern wohl kaum bewusst ist: Auslöser der AfD-Anfrage war die Aussage des SPD-Finanzsenators Andreas Dressel in der Talkshow „Lanz“ am 18. März dieses Jahres, in der er die jährlichen Kosten für die Hotelunterbringung von Flüchtlingen mit 30 Millionen Euro bezifferte. Wie sich in der Antwort auf die Anfrage erwies, waren 30 Millionen noch deutlich zu tief angesetzt, da allein die Beherbergung fast mit dem Dreifachen zu Buche schlug.

Eine Zahl, angesichts derer auch die Hamburger Verwaltung mit Verärgerung bei den Bürgern rechnet. Deshalb wurde die Antwort mit einer langen Einleitung versehen, in der betont wurde, wie viel die Flüchtlinge doch zur Hamburger Wirtschaft beitrügen.

Eine Aussicht, dass diese Kosten entfallen, besteht nicht. Auch in Hamburg fehlt es massiv an Wohnraum. Die Gesetzeslage verpflichtet die Stadt jedoch nur, Flüchtlinge unterzubringen. Etwa 42.000 Flüchtlinge sind noch in öffentlichen Unterkünften untergebracht, die pro Person und Monat mit 889 Euro pro Person und Monat angesetzt werden. Die meisten der in Hotels Untergebrachten sind Ukrainer.

Gegenüber Einheimischen besteht eine Unterbringungsverpflichtung in dieser Art nicht.

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